Familienmitglieder sind Eltern und ihre Kinder bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber kein eigenes Einkommen verfügen, oder eine Berufsausbildung absolvieren, können bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres im Familienbeitrag weiter geführt werden. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. Die Beiträge werden jeweils halbjährlich zum 1.1. und zum 1.7. eines jeden Jahres eingezogen.
Beiträge | |
Einmalige Aufnahmegebühr ab 01.01.2018: |
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Halbjahresbeitrag ab 01.01.2018: Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Halbjahresende (Stichtage: 19.05. und 19.11. eines jeden Jahres) |
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Ausbildungsgebühr Tauchabteilung : |
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Schwimmverein Bergisch Gladbach 1920/71 e.V.
Hardtweg 42
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